Oelfke Gebäudemanagement

Allgemeine Geschäftsbedingung

Oelfke GmbH

Die Oelfke GmbH, Universitätsallee 5, 28359 Bremen ist der Vertragspartner für alle Lieferungen und Leistungen aus diesem Angebot.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oelfke GmbH

Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinn des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und allen anderen Auftraggebern. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Auftraggebern gelten nur, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben. Vertragliche Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen immer der Schriftform.

Beauftragung und Auftragsbestätigung

Beauftragungen des Kunden per Email sind verbindlich, auch wenn sie nicht noch mal per Telefax oder brieflich bestätigt wurden. Für Annahme und Ausführung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung per Email maßgebend.

Art und Umfang der Leistung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Beginn der Tätigkeit im vertraglich übernommenen Objekt die Mitarbeiter des Auftragnehmers in alle notwendigen technischen Einrichtungen und Vorgänge des Gebäudes einzuweisen, ausreichend erforderliche Schlüssel zu übergeben und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen. Alle Leistungen werden wie im Leistungsverzeichnis, welches Bestandteil des Dienstleistungsvertrages ist, beschrieben, ausgeführt. Fortlaufende Änderungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich vereinbart werden, ggf. auch nach mündlicher Beauftragung seitens bevollmächtigter Mitarbeiter des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Arbeiten mit ausreichend geschultem Personal ordentlich durchzuführen.

Abnahme

Bei wiederkehrenden Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten diese als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, jedoch spätestens nach einem Tag oder bei Ingebrauchnahme, schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Dabei müssen Zeit, Ort, Umfang und Art des Mangels genau beschrieben sein. Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten – ggf. auch in Teilabschnitten- durch Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam. Die Abnahmen sind durch Arbeitsschein zu dokumentieren. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung des Auftragnehmers zur Abnahme der Leistung nicht nach gilt die Leistung als abgenommen. Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass dem Auftragnehmer wichtige Informationen zu Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Objekte vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt wurden, wird keine Gewährleistung übernommen. Die gilt auch, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht rechtzeitig und ausreichend Zugang und Erreichbarkeit zu den zu bearbeitenden Objekten verschafft.

Preise und Preisanpassungen

Unsere angebotenen Preise sind freibleibend und sind immer auf die zum Angebotszeitpunkt geltenden tariflichen und gesetzlichen, sozialversicherungs- und steuergesetzlichen Bestimmungen bezogen. Bei Änderungen gesetzlicher Bestimmungen ändern sich die Preise entsprechend. Alle Preise sind Nettopreise und werden immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Im Falle nachgewiesener Lohnerhöhung (allgemein-verbindlicher Tarifvertrag, gesetzliche Lohnerhöhung, Betriebsvereinbarung) ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise um 80%) des Lohnerhöhungssatzes anzuheben, und zwar erstmalig für den Monat, in dem die Lohnerhöhung in Kraft tritt.

Haftung

Für Schäden, die bei der Durchführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden sind, haftet der Auftragnehmer mit seiner Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen dieser Haftpflichtversicherung betragen:

Personenschäden                10.000.000 EUR
Sachschäden                     10.000.000 EUR
Vermögensschäden                10.000.000 EUR
Verlust von Schlüsseln, Codekarten o.ä.                      30.000 EUR

Für installierte Objekte und Einrichtungen fremder Herkunft gelten die Garantiebestimmungen des oder der jeweiligen Hersteller. Darüber hinaus ist jede Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Mängel oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art, Beschaffenheit oder Vorschädigungen der zu bearbeitenden Objekte dem Auftragnehmer nicht zur Verfügung gestellt hat, wird keine Haftung übernommen.

Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Es gelten ausschließlich die in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen. Skontoabzug ist in keinem Fall zulässig. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Gegenständen so lange vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber erfüllt sind.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.

Schlussbestimmung

Sollte eine oder mehrere Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die Übrigen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.

Gerichtsstand Bremen, 22.02.2018
           

Kontakt

Oelfke GmbH
Universitätsallee 5 28359 Bremen
Fon:     +49 421 2442224-0
Fax:     +49 421 2442224-40
E-Mail:   bremen@oelfke.eu